Dauer der Trauzeremonie: ca. 30-45 Minuten von Einzug bis Auszug, je nach Wunsch und Gestaltung der Trauung.
Angebot„Orchidee“
Kompletthonorar: € 930,-- zzgl. Fahrtkosten (0,60 €/gefahrenen Kilometer)
Angebot „Rose“
Kompletthonorar: € 850,-- zzgl. Fahrtkosten (0,60 €/gefahrenen Kilometer)
Aufgrund der Kleinunternhmerregelung wird keine Mehrwertsteuer erhoben.
Reservierung
Eine Reservierung des Termins kommt durch die Zusage in Form einer vom Auftraggeber unterschriebenen Auftragsbestätigung und den Eingang einer Anzahlung in Höhe von 50% des Honorars zustande.
Reisekosten
Bei Hochzeiten ab einer Entfernung von mehr als 150 km ab Geschäftsadresse der Traurednerin wird ein individuelles Angebot inkl. Reisekosten und eventueller Übernachtungskosten erstellt. Die Standard-Angebote haben hier keine Gültigkeit.
Leistungserbringung
Die Traurednerin erbringt ihre Leistung an dem vereinbarten Ort, zum vereinbarten Zeitpunkt und der vereinbarten Dauer. Bei Verzögerungen, die die Traurednerin nicht zu verantworten hat, behält sie sich vor, die Leistung so zu kürzen, dass sie zum ursprünglich geplanten Zeitpunkt abgeschlossen ist.
Zahlungsbedingungen
50 % des Honorars sind spätestens 28 Tage nach Auftragserteilung auf das unten angeführte Konto, die restlichen 50 % spätestens bis 28 Tage vor der Hochzeit zahlbar. Im Falle eines Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in der Höhe von 5 % des noch fälligen Betrages berechnet.
Kündigung
Bei Stornierung/Kündigung des Auftrags bis 12 Wochen vor dem vereinbarten Termin wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Honorars erhoben. Bei Stornierung/Kündigung des Auftrags ab 12 Wochen vor dem vereinbarten Termin wird eine Stornogebühr von 80% des Honorars erhoben. Den Auftraggebern steht das Recht zu, den Nachweis zu erbringen, dass der Traurednerin ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.
Haftungsbeschränkungen / Höhere Gewalt
Die folgenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen, sowie für Personenschäden.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit oder Verzug der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung sowohl gegen die Traurednerin als auch deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen werden der Höhe nach auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren möglichen Eintritt die Traurednerin bei Vertragsschluss vernünftigerweise rechnen musste. Sofern der Schaden nicht aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht resultiert, beschränkt sich der Schadensersatz jedoch höchstens auf den fünffachen Betrag des Auftragswertes.
Unbeschadet ihrer sonstigen Rechte hat die Traurednerin im Falle der höheren Gewalt das Recht, die Ausführung der Leistung nach eigener Entscheidung aufzuschieben oder aber den Vertrag zu kündigen. Dies ist dem Kunden per Email oder per Post schriftlich mitzuteilen. Die Traurednerin ist insoweit nicht zum Schadensersatz verpflichtet.
Als höhere Gewalt gilt jeder Ausfall, der nicht der Traurednerin angelastet werden kann, weil er weder von der Traurednerin verschuldet wurde, noch laut Gesetz, Rechtsgeschäften oder den Verkehrssitten unter die Verantwortung der Traurednerin fällt.